Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigenwerk Studio GmbH
Gartenstraße 34 | 88212 Ravensburg | Deutschland
Webdesign | Strategie | Digital Marketing | Unternehmensberatung
Anbieterin: Eigenwerk Studio GmbH
Anschrift: Gartenstraße 34, 88212 Ravensburg, Deutschland
Website: www.eigenwerk.studio
Stand: September 2026 | Version 3.0
Geltungsbereich: Alle Dienstleistungsverträge der Eigenwerk Studio GmbH
Vertragspartner: Ausschließlich Unternehmer gem. § 14 BGB (B2B)
Gerichtsstand: Ravensburg
Handelsregister: HRB 752247
USt-ID: DE463499795
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Eigenwerk Studio GmbH, Gartenstraße 34, 88212 Ravensburg (Agentur) und ihren Auftraggebern (Auftraggeber) über die Erbringung von Webdesign-, Strategie-, Digital-Marketing- und BAFA-Beratungsleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Leistungsangebot der Agentur ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien.
§ 2 Leistungsumfang und Pakete
2.1 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt Webdesign- und Digital-Marketing-Dienstleistungen, insbesondere die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites sowie damit verbundene Strategieleistungen und BAFA-geförderte Unternehmensberatungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Die Agentur bietet folgende Leistungspakete an:
Starter-Paket: Website-Erstellung mit bis zu 5 Unterseiten, Basisstrategie, 2 Korrekturschleifen, technische Einrichtung
Professional-Paket: Website-Erstellung mit bis zu 5 Unterseiten, Zielgruppenanalyse, Strategie-Präsentation, Fotoshooting-Koordination, Recruiting-Funnel Basic, 2 Korrekturschleifen
Premium-Paket: Website-Erstellung mit bis zu 10 Unterseiten, vollständige SEO-Strategie, Zielgruppenanalyse, Funnel Pro, Fotoshooting-Koordination, 3 Korrekturschleifen, SEO-Blogs, gebrandeter QR-Code, 2-stündiger Onboarding-Call
BAFA-Beratung: Geförderte Unternehmensberatung gemäß BAFA-Förderrichtlinie; Einzelheiten in § 17 dieser AGB
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt insbesondere für:
Laufende Website-Pflege und Wartung (sofern kein separater Wartungsvertrag vereinbart)
Bezahlte Werbeanzeigen (Google Ads, Meta Ads etc.)
Social Media Management
Content-Erstellung über den vereinbarten Umfang hinaus
Drittanbieter-Lizenzen, Software-Abonnements und externe Tools
Rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB des Auftraggebers
2.2 Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Die Agentur informiert den Auftraggeber vor Beginn etwaiger Mehrarbeit über anfallende Kosten.
(2) Zusatzleistungen werden mit dem vereinbarten oder dem marktüblichen Stundensatz von 120,00 EUR netto abgerechnet.
(3) Können sich die Parteien nicht auf eine Vergütung einigen, ist die Agentur berechtigt, die Ausführung der Zusatzleistung abzulehnen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Eingang der Auftragserteilung zustande. Als Schriftform gilt auch die Bestätigung per E-Mail.
(3) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Für BAFA-geförderte Beratungsleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen des § 17 dieser AGB.
§ 4 Projektablauf und Zusammenarbeit
4.1 Projektphasen
(1) Projekte der Agentur werden in folgende Phasen unterteilt: Vorbereitung & Onboarding, Strategie & Konzept, Umsetzung sowie Abnahme & Veröffentlichung. Der genaue Ablauf richtet sich nach dem gebuchten Paket.
(2) Jede Phase kann erst dann abgeschlossen werden, wenn die vorherige durch den Auftraggeber freigegeben wurde oder alle erforderlichen Informationen vollständig vorliegen.
4.2 Strategie-Freigabe
(1) Vor Beginn der Umsetzungsphase ist eine schriftliche Strategie-Freigabe durch den Auftraggeber erforderlich.
(2) Ohne diese Freigabe beginnt die Agentur nicht mit der Umsetzung. Verzögerungen, die sich hieraus ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Korrekturschleifen
(1) Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs stehen dem Auftraggeber folgende Korrekturschleifen zu: Starter-Paket 2 Korrekturschleifen, Professional-Paket 2 Korrekturschleifen, Premium-Paket 3 Korrekturschleifen.
(2) Eine Korrekturschleife umfasst das vollständige Feedback des Auftraggebers zu einer Projektversion sowie die anschließende Einarbeitung durch die Agentur.
(3) Zusätzliche Korrekturschleifen werden mit 120,00 EUR netto/Stunde zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Feedback vollständig und gesammelt innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Projektversion zu übermitteln.
4.4 Kommunikation und Reaktionszeiten
(1) Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Telefonische Absprachen werden schriftlich bestätigt.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Anfragen der Agentur innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten.
(3) Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist die Agentur berechtigt, das Projekt intern neu zu priorisieren und den Projektplan anzupassen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Projektdurchführung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge vollständig, rechtzeitig und in der vereinbarten Form bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
Unternehmens- und Produktinformationen
Logos, Grafiken, Fotos in erforderlicher Qualität
Zugänge zu bestehenden Systemen (Domain, Hosting, CMS, Analytics)
Rechtliche Inhalte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) in eigener Verantwortung
Zeitnahes und vollständiges Feedback innerhalb der vereinbarten Fristen
(2) Liegen erforderliche Informationen oder Materialien nicht rechtzeitig vor, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten und den Projektplan anzupassen.
(3) Das nachträgliche Einpflegen verspätet übermittelter Materialien gilt als Zusatzleistung und wird gesondert vergütet.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er berechtigt ist, alle übermittelten Inhalte zu verwenden, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Der Auftraggeber benennt eine Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz, die während der Projektlaufzeit erreichbar ist.
§ 6 Abnahme und Freigabe
(1) Nach Fertigstellung fordert die Agentur den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zu erfolgen.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Abnahme schriftlich bestätigt, innerhalb der Frist keine begründeten Mängel schriftlich geltend macht oder das Werk in Betrieb nimmt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Nach Abnahme haftet die Agentur nur noch für Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren.
(5) Änderungen, die der Auftraggeber nach der Abnahme vornimmt, entbinden die Agentur von jeglicher Haftung.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
(2) Die im Angebot ausgewiesenen Pauschalpreise gelten nur für den dort beschriebenen Leistungsumfang.
7.2 Zahlungsplan – Einmalprojekte
(1) Für Einmalprojekte gilt folgender Zahlungsplan, sofern nicht abweichend vereinbart:
Bei Vertragsschluss / Auftragsbestätigung: 50 % des Gesamtpreises (Anzahlung)
Bei Strategie-Freigabe durch den Auftraggeber: 25 % des Gesamtpreises
Bei Abnahme / Go-Live: 25 % des Gesamtpreises
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
(3) Die Anzahlung ist Voraussetzung für den Projektstart.
7.3 Monatliche Leistungen (Retainer / Wartungsverträge)
(1) Für laufende Verträge gilt: Die monatliche Vergütung ist am 1. eines jeden Monats im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den vereinbarten Zeitraum, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
7.4 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen, eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR netto pro Mahnung zu erheben, laufende Arbeiten einzustellen sowie den Zugang zur Website vorübergehend zu sperren.
(2) Bei erheblichem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Alle bis dahin erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 8 Projektverzögerungen und Terminverschiebungen
(1) Liefertermine sind verbindlich, sofern sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich entsprechend.
(3) Verzögerungen durch den Auftraggeber, die eine erneute Einarbeitung erfordern, werden als Mehraufwand gesondert berechnet.
(4) Die Agentur ist berechtigt, die Schlussrechnung zu stellen, sobald das Projekt fertiggestellt und dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt wurde.
(5) Wird ein Projekt auf Wunsch oder durch Verzögerung des Auftraggebers für mehr als ein Quartal (3 Monate) unterbrochen, ist die Agentur berechtigt, eine Wiederaufnahmegebühr von bis zu 15 % des verbleibenden Projektpreises zu berechnen. Die Agentur teilt dem Auftraggeber den Eintritt dieser Schwelle schriftlich mit.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Rechte der Agentur
(1) Alle im Rahmen des Projekts erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke der Agentur.
(2) Die Agentur überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
(3) Vor vollständiger Bezahlung behält die Agentur alle Rechte. Eine Nutzung oder Veröffentlichung ist erst nach Ausgleich aller Forderungen gestattet.
9.2 Rechte des Auftraggebers
(1) Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, bleiben in seinem Eigentum. Er räumt der Agentur das für die Projektdurchführung erforderliche Nutzungsrecht ein.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass er berechtigt ist, die übermittelten Inhalte zu verwenden, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
9.3 Referenzrecht
(1) Die Agentur ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt zu Referenzzwecken zu präsentieren, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich und vor Projektabschluss widerspricht.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
(4) Die Agentur haftet nicht für:
Indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden
Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Auftraggebers
Schäden durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
Schäden durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter nach Abnahme
Ausfälle oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietern
Datenverlust, sofern der Auftraggeber keine ausreichenden Datensicherungen vorgehalten hat
(5) Für die Rechtssicherheit eigener Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingend gesetzlicher Haftung.
§ 11 Hosting, Domain und Drittanbieter
(1) Sofern die Agentur Hosting- oder Domain-Dienstleistungen erbringt oder vermittelt, gelten zusätzlich die AGB des jeweiligen Drittanbieters.
(2) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die auf Drittanbieter zurückzuführen sind.
(3) Kosten für externe Dienste, Tools, Plugins oder Lizenzen sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen, sofern nicht im Angebot enthalten.
(4) Sofern die Agentur Hosting bereitstellt, verlängern sich Hosting-Verträge automatisch um den vereinbarten Zeitraum, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die angestrebte Verfügbarkeit beträgt 99 %, kann jedoch nicht garantiert werden.
(5) Der Auftraggeber ist für die Registrierung und Verlängerung seiner Domain selbst verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
§ 12 Externe Dienstleister und Fotografen
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen. Die Agentur bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
(2) Soweit die Agentur externe Dienstleister (z. B. Fotografen) beauftragt, erfolgt dies grundsätzlich im Namen und auf Rechnung der Agentur.
(3) Für Fotoshooting-Koordinationen gilt: Die Agentur übernimmt die Koordination. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte an den Fotos im vereinbarten Umfang. Mehrkosten durch Terminausfälle, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden weiterberechnet.
(4) Handling-Fees für die Koordination externer Dienstleister werden im Angebot ausgewiesen.
§ 13 Partneragenturen und vermittelte Drittleistungen
(1) Erweiterte Leistungen, die über den Kern-Leistungsumfang der Agentur hinausgehen, können durch externe Partneragenturen oder spezialisierte Drittanbieter erbracht oder durch die Agentur dorthin vermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere:
Social Media Management und Community Management
Kampagnenschaltung, Werbeanzeigen und Performance Marketing (z. B. Google Ads, Meta Ads)
SEO-Maßnahmen, die über das vereinbarte Paket hinausgehen
Recruiting-Kampagnen und Active Sourcing
Content-Produktion (z. B. Videoerstellung, professionelle Texte)
Vergleichbare Zusatz- und Spezialisierungsleistungen
(2) Die Agentur wird den Auftraggeber vorab klar und transparent darüber informieren, wenn eine Leistung durch eine externe Partneragentur oder einen Drittanbieter erbracht oder dorthin vermittelt wird. Dies erfolgt schriftlich, bevor das entsprechende Vertragsverhältnis begründet wird.
(3) Ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Partneragentur oder dem Drittanbieter gelten ausschließlich die AGB, Vertragsbedingungen, Haftungsregelungen und Leistungsvereinbarungen des jeweiligen Drittanbieters.
(4) Die Agentur übernimmt nach Weitervermittlung keine Haftung für:
Leistungen und Ergebnisse der Partneragentur
Ausfälle, Verzögerungen oder Mängel in der Leistungserbringung Dritter
Schäden, die aus der Zusammenarbeit mit der Partneragentur entstehen
Handlungen oder Unterlassungen der Partneragentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen
(5) Die Weitervermittlung oder Zusammenarbeit mit einer Partneragentur entbindet den Auftraggeber nicht von etwaigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Eigenwerk Studio GmbH für bereits erbrachte eigene Leistungen.
(6) Die Agentur empfiehlt Partneragenturen nach bestem Wissen. Sie haftet jedoch nicht für deren wirtschaftliche Eignung, Bonität oder den Erfolg der vermittelten Leistungen.
§ 14 Support und Wartungsleistungen
(1) Support- und Wartungsleistungen sind nicht Bestandteil der Einmalangebote, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Nach Abnahme sind Fehlerkorrektur, Pflege und Aktualisierungen nur im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags oder als kostenpflichtige Einzelleistung buchbar.
(3) Im Rahmen von Wartungsverträgen werden technische Fehler der erstellten Website behoben. Nicht enthalten sind inhaltliche Änderungen, Textupdates oder neue Seiten, Fehlerbehebungen durch Eingriffe des Auftraggebers sowie Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
15.1 Einmalprojekte
(1) Einmalprojekte können vom Auftraggeber bis zur Projektfreigabe aus wichtigem Grund schriftlich widerrufen werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten.
(2) Wird ein Projekt abgebrochen, hat die Agentur Anspruch auf Vergütung aller erbrachten Leistungen, Erstattung aller nachgewiesenen Fremdkosten sowie eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 % des verbleibenden Auftragswertes.
15.2 Laufende Verträge
(1) Laufende Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Sie können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
(2) Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
(3) Bei vorzeitiger Kündigung ohne wichtigen Grund hat die Agentur Anspruch auf Vergütung aller bis zum ordentlichen Vertragsende fälligen Raten sowie einer Aufwandspauschale von 20 % des verbleibenden Vertragswertes.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wiederholtem Vertragsverstoß trotz Abmahnung oder Insolvenz des Auftraggebers.
§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß DSGVO und BDSG. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung der Agentur zu entnehmen.
(2) Sofern die Agentur Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht offenzulegen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 17 BAFA-Beratungsförderung (besondere Bestimmungen)
17.1 Ablauf und Phasen
Die BAFA-Beratungsförderung durchläuft folgende klar voneinander getrennte Phasen:
Phase 1 – Interessenbekundung & Erstgespräch: Kein Vertragsschluss. Unverbindliche Prüfung der Förderfähigkeit und Beratungsmöglichkeiten.
Phase 2 – Förderantrag (BAFA-Antrag): Kein Vertragsschluss. Die Agentur stellt im Auftrag des Kunden den Förderantrag bei der BAFA. Der Kunde erteilt hierfür eine Vollmacht.
Phase 3 – Positiver Zuwendungsbescheid der BAFA: Vertragsschluss. Mit dem positiven Zuwendungsbescheid kommt der Beratungsvertrag verbindlich zustande (aufschiebende Bedingung, § 17.2).
Phase 4 – Beratungsdurchführung: Leistungserbringung gemäß vereinbartem Umfang. Beginn erst nach Zuwendungsbescheid (BAFA-Vorgabe).
Phase 5 – Verwendungsnachweis & Abschluss: Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der fristgerechten Einreichung des Verwendungsnachweises verpflichtet.
17.2 Vertragsschluss durch positiven Zuwendungsbescheid
(1) Die Antragstellung bei der BAFA durch die Agentur im Auftrag des Auftraggebers begründet noch keinen Beratungsvertrag.
(2) Mit Eingang des positiven Zuwendungsbescheids der BAFA beim Auftraggeber kommt der Beratungsvertrag verbindlich und aufschiebend bedingt zustande (§ 158 Abs. 1 BGB). Ab diesem Zeitpunkt sind sämtliche Bestimmungen dieser AGB für beide Parteien verbindlich.
(3) Der Auftraggeber hat die Agentur unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, über den Eingang des Zuwendungsbescheids zu informieren und eine Kopie zu übermitteln.
(4) Erfolgt eine Ablehnung durch die BAFA (negativer Bescheid), ist der Beratungsvertrag nicht wirksam zustande gekommen.
17.3 Rücktritt und Stornierung nach positivem Zuwendungsbescheid
(1) Nach Eingang des positiven Zuwendungsbescheids ist der Auftraggeber verbindlich an den Beratungsvertrag gebunden.
(2) Bei Rücktritt ohne wichtigen Grund hat die Agentur Anspruch auf Vergütung aller erbrachten Leistungen, Erstattung aller Auslagen sowie eine Aufwandspauschale von 20 % des verbleibenden Auftragswertes.
17.4 BAFA-Vorgaben
(1) Die Beratung darf erst nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids beginnen.
(2) Umsetzungsleistungen (z. B. Website-Erstellung) sind nicht BAFA-förderfähig und werden strikt getrennt abgerechnet.
(3) Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verwendungsnachweis fristgerecht einzureichen. Versäumt er dies, wird der Zuwendungsbescheid unwirksam. Daraus resultierende Nachteile trägt der Auftraggeber allein.
17.5 Mitwirkungspflichten bei BAFA-Beratungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen Angaben in allen BAFA-Dokumenten, fristgerechter Einreichung des Verwendungsnachweises, aktiver Mitwirkung am Beratungsprozess sowie Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen für mindestens 10 Jahre.
17.6 Trennungsgebot
BAFA-geförderte Beratungsleistungen und Umsetzungsleistungen werden in separaten Verträgen geregelt und gesondert abgerechnet.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Ravensburg (Sitz der Eigenwerk Studio GmbH, Gartenstraße 34, 88212 Ravensburg).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.